Erstgespräch

Mit einem Telefonanruf können Sie ein erstes Gespräch vereinbaren. Zu diesem Gespräch sollten Sie allfällige Unterlagen mitbringen, die mit Ihrer rechtlichen Frage in Zusammenhang stehen. Notieren Sie sich allenfalls Stichworte und Fragen zu Ihrem Anliegen; je besser Sie selber vorbereitet und gegebenenfalls dokumentiert sind, desto effizienter gestaltet sich das Gespräch und desto rascher kann ich mir ein umfassendes Bild machen.

Um Sie optimal beraten zu können, ist es unerlässlich, dass Sie offen sprechen: ich bin es gewohnt, Situationen zu analysieren und die wesentlichen Punkte herauszukristallisieren.

Ihr Anliegen wird von mir vertraulich behandelt: als unabhängige Anwältin unterstehe ich im Rahmen des Berufsgeheimnisses der Schweigepflicht und bin einzig Ihnen verpflichtet.